Vorsorge
Vorsorgevollmacht
Jeder kann in die Situation kommen, dass er nicht mehr selbstverantwortlich handeln kann. Damit die eigenen Interessen weiterhin vertreten werden, ist es sinnvoll eine Person des Vertrauens zu beauftragen, Entscheidungen zu treffen. In diesem Fall wird ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermieden.
Nähere Informationen unter:
- ustiz „Betreuungsrecht“, www.bmj.bund.de und E-Mail: publikationen(at)bundesregierung.de
- Broschüre des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz „Wer hilft mir, wenn... Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“, E-Mail: pressejm(at)min.jm.rlp.de
Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist der gerichtlich kontrollierte Weg einer Betreuungsvorsorge. Die Bestimmung oder der Ausschluß eines rechtlichen Betreuers/Betreuerin ist hierbei besonders wichtig.
Nähere Informationen unt
- Broschüre des Bundesministeriums der Justiz „Betreuungsrecht“, www.bmj.bund.de und E-Mail: publikationen(at)bundesregierung.de
- Broschüre des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz „ Wer hilft mir, wenn... Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“, E-Mail: pressejm(at)min.jm.rlp.de
Patientenverfügung
Bei der Patientenverfügung geht es um die Frage der medizinischen Versorgung für den Fall, dass man als Patient nicht mehr in der Lage ist, seine Vorstellungen zur Behandlung selbst zu äußern.
Nähere Informationen unter:
- Broschüre des Bundesministerium der Justiz „Patientenverfügung“, www.bmj.bund.de und E-Mail: publikationen(at)bundesregierung.deBroschüre des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz „Wer hilft mir, wenn...Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“, E-Mail:pressejm(at)min.jm.rlp.de
- Broschüre des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz „Wer hilft mir, wenn...Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“, E-Mail: pressejm(at)min.jm.rlp.de
Gesetzliche Betreuung
Berufsbetreuung
Nach dem Betreuungsgesetz werden Menschen, die rechtliche Betreuung benötigen, wegen:
- einer psychischen Erkrankung
- einer geistigen Behinderung
- einer seelischen Behinderung und
- einer körperlichen Behinderung
ein Betreuer oder eine Betreuerin zur Regelung ihrer persönlichen Angelegenheiten zur Seite gestellt.
Die Aufgaben werden genau vom Amtsgericht festgelegt, z.B. Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge etc. Die Tätigkeit, die ein Berufsbetreuer/in für den Betreuten leistet, wird durch die Staatskasse oder aus dem Vermögen de Betreuten vergütet.
Rechtliche ehrenamtliche Betreuung
Rechtliche Betreuungen können, neben Berufs-und VereinsbetreuerInnen, auch BürgerInnen mit sozialem Engagement und der Bereitschaft sich in diesen rechtlichen Bereich einzuarbeiten, übernehmen.
In Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde wird versucht, eine entsprechende Betreuung zu vermitteln.
Hierfür steht den ehrenamtlichen BetreuerInnen eine Aufwandsentschädigung von z.Zt. 323€ jährlich zu.
