Willkommen bei unserem Hinweisgeberkanal

Das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Kraft getreten. Dieses Gesetz ermöglicht einen besseren Schutz für Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Rechtsverstöße bemerken und diese melden möchten.

Zu den wesentlichen Regelungen des Gesetzes gehört die Möglichkeit, diese Meldungen vertraulich abgeben zu können. Um diese Vertraulichkeit und den Schutz der Beschäftigten sicherzustellen, wurde diese interne Meldestelle eingerichtet. Falls Sie potenzielles Fehlverhalten im COMMIT beobachten, bitten wir Sie dafür diesen Hinweisgeberkanal zu nutzen.

Wann können Sie sich an diese Meldestelle wenden?

Diese Meldestelle gilt für jeden Verstoß nach § 2 HinSchG. Das heißt für alle Verstöße, die strafbar oder ordnungswidrig sind.

Darüber hinaus können bestimmte Verstöße gegen Bundes- oder Landesgesetze und gegen unmittelbar anwendbare Rechtsakte der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft gemeldet werden. Die gemeldeten Verstöße müssen in einem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, da die interne Meldestelle nicht für Informationen über privates Fehlverhalten zuständig ist. Der Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit wird weit verstanden.

Haben Sie beispielsweise den Verdacht, dass jemand Eigentum des COMMIT entwendet habe oder dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung vorläge, geben Sie eine Meldung ab.

Sollte Ihre Meldung nicht in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen und sollte deshalb eine andere Ansprechperson für Ihren Fall zuständig sein, erhalten Sie auf vertraulichem Wege per E-Mail eine Rückmeldung von uns.

Was müssen Sie bei Ihrer Meldung beachten?

Ihre Meldung sollte die folgenden Informationen enthalten:

  • Angaben über die Art des Fehlverhaltens, das Sie melden möchten.
  • Angaben darüber, wo und wann dieses Fehverhalten stattgefunden hat.
  • Angaben zu Maßnahmen, die Sie im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten ergriffen haben.

Bevor Sie Ihre Meldung einreichen, lesen Sie bitte den Absatz zum „Datenschutz“ (s. u.). Personenbezogene Daten, die keine Rolle für Ihre Meldung spielen, sollten nicht eingereicht werden. Wenn Sie solche Angaben einreichen, können wir diese löschen, ohne Sie darüber zu informieren.

Wie sieht der Prozess nach der Hinweisgebermeldung aus?

Zunächst nimmt eine Kollegin oder ein Kollege aus dem Hinweisgeberteam des COMMIT eine erste Bewertung Ihrer Meldung vor. Dabei wird geprüft, ob die Meldung die Kriterien zur Bearbeitung über den Hinweisgeberkanal erfüllt.

Jeder Meldung wird eine eindeutige Fallnummer zugewiesen und Sie erhalten innerhalb von sieben Tagen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Meldung bestätigt. Falls Sie zusätzliche Informationen nachreichen möchten, antworten Sie einfach auf diese E-Mail.

Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen werden angemessene Folgemaßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel selbstständige Untersuchungen durchführen, bestehende Missstände abstellen oder das Verfahren an die Ermittlungsbehörden abgeben (alle möglichen Maßnahmen sind in § 18 HinSchG zu finden).

Abschließend erhalten Sie innerhalb von 90 Tagen eine Rückmeldung darüber, wie der Fall bearbeitet wurde.

Externe Meldestellen

Fehlverhalten kann auch extern einer zuständigen Behörde gemeldet werden, die Hinweisgeberfälle nachverfolgen kann. Es gibt mit dem Bundesamt für Justiz, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem Bundeskartellamt insgesamt drei externe Meldestellen, auf deren Homepage Sie weitere Informationen finden können.

Anonymität

Wenn Sie eine Meldung einreichen, bleiben Sie vollkommen anonym, es sei denn, Sie geben personenbezogene Daten freiwillig an. Es besteht keine Pflicht, personenbezogene Daten anzugeben. Wenn Sie sich trotzdem dafür entscheiden Ihre Commit-Mail-Adresse mit Namen anzugeben, garantieren wir Diskretion über den gesamten Fallbearbeitungsprozess hinweg.

Möchten Sie eine komplett anonyme Meldung abgeben, richten Sie dafür eine anonymisierte Mail-Adresse ein, geben Sie ein Pseudonym bzw. Fake-Name bei der Einreichung der Meldung ab und nutzen Sie das Mail-Postfach für die weitere Kommunikation. Wir empfehlen eine komplett anonyme Meldung.

Kostenlose, anonyme eMail-Adressen können Sie bei diesen Anbietern einrichten: web.de oder gmx.de oder hotmail.de
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den FreeMail-Acounts dann um werbefinanzierte eMail-Konten handelt.

Hinweisgeberkanal

Den Verstoß melden

Ich habe den Abschnitt zum Datenschutz gelesen und verstanden.

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