INTEGRATIONSHILFE
Ziel der Integrationshilfe ist es, Menschen mit körperlicher oder psychischer Einschränkung die Teilhabe am institutionellen Alltag, wie z.B. Schule oder Arbeit, zu ermöglichen. Hierbei soll durch die Unterstützung eine vorhandene Einschränkung ausgeglichen, Barrierefreiheit geschaffen und Inklusion ermöglicht werden.
Integrationshilfe in der Schule und Kindertagesstätte
Aufgaben der Integrationshilfe können sein:
- Begleitung und Unterstützung auf dem Schulweg, in der Klasse, bei Klassenfahrten
- pflegerische Leistungen
- Hilfen im Unterricht in Form von Motivation und Aufmerksamkeitslenkung
- Betreuung und Integration im Klassenverband bzw. der Kindergartengruppe
- Förderung von einzelnen Teilbereichen
- Elterngespräche
- Teilnahme an Teambesprechungen
Die Integrationskraft arbeitet im Netzwerk mit den Lehrkräften bzw. Erzieher:innen, der Klasse bzw. der Kindergartengruppe, den Eltern und dem jeweiligen Kind bzw. Jugendlichen.
Studienassistenz
Aufgaben der Studienassistenz können sein:
- Erstellen von Mitschriften während der Vorlesungen
- Hilfen bei der Vor-/Nachbereitung des Lehrstoffs
- Hilfen bei der Recherche in der Bibliothek
- Vorlesehilfen für blinde Studierende
- pflegerische Unterstützung
Die Aufgaben der Studienassistenz werden in Absprache mit dem Studierenden im Hinblick auf dessen Bedarf ausgerichtet.
Arbeitsassistenz
Aufgaben der Arbeitsassistenz können sein:
- Hilfen beim Tragen und Heben
- Anreichen und Wegbringen sowie Abheften von Akten
- Hilfe beim Kopieren
- Unterstützung beim Vorlesen
- Unterstützung bei Telefonaten
- Begleitung bei Außenterminen
Das Aufgabenfeld einer Arbeitsassistenz richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf der zu unterstützenden Person. Die Arbeitsassistenz beschränkt sich auf Hilfstätigkeiten, die sich im jeweiligen Arbeitsfeld ergeben. Die Kerntätigkeiten, also die eigentlichen Aufgaben des jeweiligen Arbeitsfeldes übernimmt der/die Arbeitnehmer:in selbst. Der/die Arbeitnehmer:in fungiert somit als Auftraggeber:in der Arbeitsassistenz für die anfallenden Hilfsaufgaben.
Für weitere Informationen und Beratung nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Voraussetzung für dieses Angebot ist eine Einschränkung mit Unterstützungsbedarf.
Anerkannte Vertragspartner sind die Kostenträger der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe.
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